Abschaltumlage: Damit werden große Stromabnehmer dafür entschädigt, dass sie gegebenenfalls Stromlasten abschalten, um die Netzstabilität aufrecht zu halten. Diese Umlage beläuft sich 2021 auf 0,009 ct/kWh netto.
§ 19-Umlage: Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. 2021 liegt die Umlage bei 0,432 ct/kWh netto
KWK-Umlage: Die KWK-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2021 beträgt die KWK-Umlage 0,254 ct/kWh netto.
Offshore-Umlage: Die neu eingeführte Offshore-Umlage dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2021 0,395 ct/kWh netto.
Stromsteuer: Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt unverändert bei 2,05 ct/kWh netto.
Konzessionsabgabe: Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Netzentgelte: Die Gebühren für die Durchleitung des Stromes sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Mehrwertsteuer: Auf alle Abgaben und Steuern entfällt zusätzlich die Mehrwertsteuer.