Die alten elektronischen Zähler können maximal 12 Monate anzeigen. Die bisherige Art der Fernauslesung entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzgebers an die neuen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme. Auch wenn Sie also bereits einen elektronischen Zähler haben, wird dieser voraussichtlich gegen eine neue moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem getauscht. Dies kann sich jedoch noch einige Jahre hinziehen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Allerdings ist damit zu rechnen, dass in einigen Jahren keine Zähler nach bisheriger Bauart mehr erhältlich sein werden.
Ihre historischen Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung (mM) sind außerdem mit einer zählerspezifischen PIN geschützt. Den aktuellen Zählerstand können Sie – wie bisher – auch ohne PIN-Eingabe ablesen. Nach Eingabe Ihrer persönlichen PIN wird die zweite Zeile im Display mit den historischen Werten der vergangen 24 Monate sichtbar. Es werden 730 Tageswerte, 104 Wochenwerte, 24 Monatswerte und bis zu 2 Jahreswerte gespeichert.
Datensicherheit steht insbesondere für den grundzuständigen Messstellenbetreiber an oberster Stelle. Alle verwendeten Messsysteme und Übertragungswege sind geprüft und unterliegen einer Zulassung mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welche die datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung der Zähler in das Stromnetz gewährleistet. Der SMGW-Administrator ist zertifiziert und wird, ebenso wie der Messstellenbetreiber regelmäßig überprüft.
moderne Messeinrichtungen: • Einbau ab 2017 bis 2032 für Verbraucher unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (soweit kein iMSys) intelligente Messsysteme:
• Einbau ab frühestens Herbst 2017 für Verbraucher über 10.000 kWh
• Einbau ab frühestens Herbst 2017 für Erzeugungsanlagen größer als 7 kWp und kleiner als 100 kWp (Kilowatt Peak)
• Einbau ab frühestens Herbst 2017 für abschaltbare Verbraucher gemäß EnWG §14
• Einbau ab 2020 für Verbraucher mit mehr als 6.000 kWh/Jahr
Welcher Zähler, in welcher Straße, zu welchem Zeitpunkt umgebaut wird, ist heute noch nicht bekannt. Doch auch für die rechtzeitige Information hat das Gesetz gesorgt. So wird ca. drei Monate vor dem Einbau darüber informiert, dass „Ihr Zähler“ an der Reihe ist. Zusätzlich erhalten Sie etwa zwei Wochen vor dem Umbautermin Post zur Terminabstimmung.
Als Teil eines europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende soll auch in Deutschland bis Ende 2032 der flächendeckende Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in allen deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben umgesetzt werden.
• Zum einen erhalten Sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies motiviert zum Energiesparen.
• Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen, um ihre Ausgaben zu reduzieren. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife).
• Schließlich entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung, wodurch Zeit und Geld gespart werden kann. Unerwünschte Störungen durch Ableser oder Ablesekarten gehören dann der Vergangenheit an.
• Darüber hinaus stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z.B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein-/Auszug.
Bei den größeren Kunden mit iMSys ist eine Vor-Ort-Ablesung nicht mehr erforderlich. Dort werden die Daten automatisch über das SMGW alle 15 Minuten per Datenfernübertragung an den MSB übermittelt. Eine direkte Ablesung am Zähler ist nicht möglich, hierzu benötigen Sie ein Display, welches einige Messtellenbetreiber installieren. Bei lekker finden Sie Ihre Zählerstände in unserem Kundenportal mein-lekker.de.
Der Strom fließt also durch die Leitungen des Netzbetreibers. Damit aber sowohl Netzbetreiber als auch Stromlieferant nachweisen können, wie viel Strom zum Kunden geflossen ist, gibt es eine Messeinrichtung. Für die Installation, Wartung und die Messung ist der Messstellenbetreiber am Zähler zuständig. In den meisten Fällen gehört dem Netzbetreiber auch der Stromzähler und er ist somit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber in einem.
Zudem soll mit der Energie sparsamer umgegangen werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieses neuen Gesetzes sieht vor, dass der Verbraucher jederzeit mehr Informationen über seinen Strom-Verbrauch erhalten soll. Das Ziel des MsbG ist es somit, dass Verbräuche transparenter dargestellt werden können. Dies ist ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf die Energiewende und die Berücksichtigung erneuerbarer Energien (Smart Grids, Steuerbare Netze).