Alle Preisbestandteile einfach erklärt
Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen? Hier bekommen Sie alle Preisbestandteile für Ihren Strom transparent und verständlich erklärt.
Wie viel zahlen Sie für Strom? Das ist für viele Stromkunden gar nicht so leicht zu beantworten. Zwar kennen viele Verbraucher den zu zahlenden monatlichen Abschlag und den Stromanbieter, aber mit dem eigentlichen Strompreis haben sie sich noch nie ernsthaft beschäftigt.
Natürlich wissen Sie, dass Ihre jährlichen Stromkosten abhängig von Ihrem Stromverbrauch (in kWh) und dem Stromtarif Ihres Anbieters sind. Aber aus welchen Kostenbestandteilen setzt sich so ein kWh-Preis zusammen?
Wer es genau wissen möchte, für den haben wir die Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland ganz transparent veranschaulicht. Der Strompreis setzt sich, grob zusammengefasst, aus drei Preisbestandteilen zusammen: Steuern, Netzentgelten und Beschaffung/Vertrieb.
Wie verteilen sich die Kosten für eine Kilowattstunde Strom?
Hier sind die einzelnen Steuern, Abgaben und Umlagen beim Strom einfach und verständlich zusammengefasst:
1999 wurde die Stromsteuer als Teil der Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Ein großer Teil fließt nun allerdings in die Rentenversicherung.
Die klassische Mehrwertsteuer kennt man ja. 19 % auf alle Preisbestandteile, macht rechnerisch rund 16 % des Brutto-Preises aus.
Diese Umlage fördert die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Sie wird auch oft "KWK-Aufschlag" oder "KWKG-Umlage" genannt und wurde 2002 erstmals erhoben. Maßgebend ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Mit dieser 2012 eingeführten Umlage werden die ermäßigten Netzentgelte für Industrieunternehmen finanziert.
Diese Umlage soll Schadensersatzforderungen finanzieren, die bei fehlender Netzanbindung von Offshore-Windparks entstehen könnten. Sie wird meist vereinfacht "Offshore-Umlage" genannt und ist auf 0,25 Cent gedeckelt.
Abgabe für den Bau und Betrieb von Leitungen. Wird von der Kommune erhoben.
Die EEG-Umlage wurde zum 01.01.2023 vollständig abgeschafft. EEG ist die Abkürzung für Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit dieser Umlage wurde die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Das funktionierte in etwa so: Der Betreiber einer Ökostrom-Anlage, zum Beispiel Wind oder Sonne, erhielt für jede eingespeiste Kilowattstunde eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die über dem Marktpreis liegt. Die EEG-Umlage errechnete sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und dem garantierten Vergütungspreis des Stroms.
Auch diese staatlich regulierten Entgelte reicht der Stromanbieter eins zu eins an die Netzbetreiber weiter. Mit den Netzentgelten setzt der Netzbetreiber die Stromnetze instand und baut sie aus. Diese Kosten werden ebenfalls über den Strompreis erhoben. Auch die Gebühren für das gesamte Zählermanagement (Betrieb, Wartung, Messung) der Netzbetreiber zählen hierzu. Die Höhe der Entgelte legt jeder Netzbetreiber selbständig fest, weshalb dieser Kostenbestandteil regional unterschiedlich ist – je nach Wohnort der Stromkunden. Die 10-Jahres-Entwicklung: eine Steigerung von 34 Prozent.
Bei Beschaffung und Vertrieb bleibt den Stromanbietern meist nicht viel Spielraum.. Damit Sie größtmögliche Sicherheit wegen der deutlich angezogenen Handelspreise an der Strombörse haben, planen wir von lekker Energie den Stromeinkauf vorausschauend. So können große Mengen Strom für unsere mehr als 400.000 Kunden weit im Voraus zu einem günstigen Preis beschafft werden. Die lekker Kunden profitieren von günstigen Strompreisen und einem ausgezeichneten Service.
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